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Gefährliche Begegnung mit Asbest

Firma Dehling rät: Hier müssen Spezialisten ran!


Asbest wurde noch vor wenigen Jahrzehnten als „Baustoff für die Ewigkeit“ gefeiert. Diese Dach- und Fassadenplatten, die auf ein Patent aus dem Jahr 1900 zurückgehen, galten als weitgehend frost- und feuerresistent. 70 Jahre später kam die sehr bittere Erkenntnis, dass die lungengängigen Fasern des Asbests krebserregend wirken. Hier müssen Spezialisten ran!


Kein Grund zur Panik für Hausbesitzer, beruhigt der Sprecher des Landes-innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg. Denn solange das Dach und die Fassade, bei denen asbesthaltige Baustoffe zum Einsatz kamen, intakt sind, besteht keine Gefahr. Müssen hier aber Reparaturen oder ein Austausch vorgenommen werden, ist das eine Sache für Spezialisten: Dachdecker-Innungsbetriebe mit einem Befähigungsnachweis nach TRGS (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) 519. Dieser Befähigungsnachweis wird nur nach Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs erteilt.

Gefährliche Fasern


Der Hintergrund: Beim Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen werden die lungengängigen Fasern freigesetzt. „Deshalb ist es auch strikt verboten, solche Baustoffe in irgendeiner Form zu bearbeiten. Sie dürfen also weder angebohrt, abgebrochen, gesägt, mit Hochdruckreinigern gesäubert oder gar beschichtet werden“, sagt Sebastian Dehling. Alle Arbeiten an asbesthaltigen Fassaden oder Dächern müssen vorab bei den örtlichen Behörden angezeigt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erfüllt werden. Dazu können Schutzaus-rüstung oder Absaugeinrichtungen gehören – das wissen die Experten bei der Firma Dehling.

Asbest: Nichts für Heimwerker!


Der Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ist also weder dem Heimwerker noch dem Handwerker ohne den entsprechenden Qualifikationsnachweis erlaubt und ist dazuhin lebensgefährlich. Entsprechend können Verstöße sogar strafrechtlich verfolgt werden, warnt eindringlich der Sprecher der Dachdecker.

Sanierungskosten geltend machen


Ein Tipp für Hausbesitzer, die eine Sanierung eines asbesthaltigen Daches oder einer Fassade planen: Diese Maßnahme kann möglicherweise als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden (Bundesfinanzhof Az. III R 6/01).

Kein Risiko eingehen!


Mehr Informationen gibt es bei der Firma Dehling Dach und Wand in Holzgerlingen. Fragen Sie gerne nach. Hier treffen Sie auf Spezialisten, die Sie umfassend beraten und die diese gefärlichen Arbeiten fachgerecht ausführen!


Bild: Fotolia / Text: Fa. Dehling