Dehling GmbH | Peter Dehling | Max-Eyth-Strasse 19 | 71088 Holzgerlingen | Telefon (07031) 60 24 40 | E-Mail info@dehling-dachundwand.de

Energetische Regelungen für Verbraucher

Der Energieausweis – Pflichten, Vorteile und wer ihn braucht


Er wird mehr und mehr zum Thema bei Mietern und Vermietern: Der Energieausweis. 2004 wurde er eingeführt, seit 2009 ist er Pflicht. Die neuen Regelungen traten 2014 in Kraft. Was sich aber genau hinter ihm verbirgt, welche Vorteile er bringt und wer verpflichtet ist, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen, ist vielen Verbrauchern nicht klar. Die Energieexperten der Firma Dehling Dach & Wand aus Holzgerlingen informieren über den Sinn solcher Ausweise und erklären die Hintergründe der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014. Ein Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Rückschlüsse wie hoch die Energiekosten ausfallen können. Pflicht ist der Energieausweis seit 2009 für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. „Es gibt zwei Arten von Energieausweisen“, erklärt Sebastian Dehling, Energieberater und einer der Geschäftsführer von Dehling Dach & Wand. „Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch. Der Bedarfsausweis enthält die Kennwerte für den Energiebedarf.“

Der Verbrauchsausweis


Ein Verbrauchsausweis wird mittels des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Anhand des gemessenen Energieverbrauchs – Heiz- und ggf. Warmwasser der vergangene drei Jahre – wird so die Energieeffizienz eines Gebäudes gemessen. Das Verhalten der Bewohner beeinflusst die Bewertung des Verbrauchsausweises, so Sebastian Dehling. „Nicht jeder Bewohner heizt beispielsweise gleich. Auch ein Bewohnerwechsel kann Auswirkungen auf den Energieverbrauchskennwert im Energieausweis haben. Es sind also immer individuelle Auswertungen.“ Kunden, die sich Sorgen, dass ein sehr kalter Winter zu einer schlechten Bewertung führt, kann Sebastian Dehling beruhigen. „Bei der Bewertung werden Klimaeinflüsse mitberechnet und die Daten mittels eines Klimafaktorenumrechners quasi ‚klimabereinigt‘.“

Der Bedarfsausweis


Der Bedarfsausweis basiert auf Ihrem tatsächlichen Gebäude. Hier werden die einzelnen Bauteile der Gebäudehülle wie z. B. Fenster, Dach und Wände, sowie Ihr Heizsystem berechnet. „So werden die Werte speziell für Ihr Objekt ermittelt, ohne die Bewohner und Ihr individuelles Nutzerverhalten heran zu ziehen. Dadurch wird ein sehr genaues Ergebnis erzielt“ erläutert Peter Dehling. Ein Bedarfsausweis empfiehlt sich auch, wenn in den letzten 3 Jahren eine energetische Maßnahme (neue Fenster, Dachdämmung u. s. w.) ausgeführt wurde.

Wer ist verpflichtet?


In der EnEV ist geregelt, wer verpflichtet ist, einen Energieausweis zu besitzen. Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn ein Gebäude neu gebaut, saniert, verkauft oder auch nur neu vermietet wird. Das Fehlen eines Energieausweises gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Strafe geahndet. Neue Mieter sollten darauf achten, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis nicht erst bei Vertragsunterzeichnung offenkundig gemacht werden, sondern bereits in der Anzeige der Immobilie deutlich erkennbar sind. So spart man sich böse Überraschungen.

Denkmäler, Stallungen & Co. sind ausgenommen


Entspannen können hingegen Bewohner, die ihr eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnen und nicht vorhaben, es zu verkaufen oder zu vermieten. „Hier ist kein Energieausweis erforderlich“, sagt Sebastian Dehling. „Auch Baudenkmäler und Ensemble- und denkmalgeschützte Gebäude brauchen keinen Energieausweis. Dasselbe gilt für Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m², Ferienhäuser, die nicht regelmäßigt beheizt oder gekühlt werden, Stallungen, Gewächshäuser und andere Gebäude, die unter die Kategorie ‚spezielle Nutzung‘ fallen.“ Es ist immer empfehlenswert einen Energieberater zu konsultieren, der sie bei der Auswahl des Ausweises berät und die Berechnungen durchführt. Weitere Informationen zur Energiesparverordnung 2014 und dem neuen Energieausweis gibt es direkt bei den Energieberatern von Dehling Dach und Wand in Holzgerlingen.


Text: Corinna Schmid / Foto: Dehling