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Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Firma Dehling: Das gibt's schon ewig – kaum jemand kennt es


Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt.

Die Maßnahmen sollten vorab geprüft werden


Alle Fachbetriebe, die am Austausch der Heizungsvorrichtung beteiligt sind, wie zum Beispiel der beauftragte Heizungsbauer ist dazu verpflichtet, den Eigentümer über die Nutzungspflicht des EWärmeG ausführlich aufzuklären. Hierzu sind verschiedene Umsetzungsmaßnahmen möglich. Es ist immer sinnvoll diese Maßnahmen im vorab durch einen Energieberater prüfen zu lassen, rät Sebastian Dehling Leiter der Sachverständigenabteilung. Nach Einbau des neuen Heizsystems muss der Hauseige­tümer dem Bezirksschornsteinfeger Be­scheid geben. Dieser legt dann durch die Abnahme den Termin der Neuinbetriebnahme fest und übermittelt diesen der zuständigen Baubehörde. Letztere kontrolliert den Hauseigner.

Wichtig: Die Nachweispflicht des Eigentümers


Der Hauseigentümer ist verpflichtet, der für ihn zuständigen Baurechtsbehörde einen Nachweis über den Einsatz von Erneuerbaren Energien vorzulegen. Ein­zu­rei­chen ist dieser innerhalb von 18 Monaten nach Einbau der neuen Heizanlage. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, können Strafzahlungen verhängt werden. Bestandteile des Nachweises sind ein Deckblatt mit Informationen über das Gebäude, sowie ein Formblatt über die gewählte Erfüllungsoption. Die Bestätigung und erforderlichen Berechnungen erfolgt durch einen Sachverständigen der Firma Dehling.

Meist reichen einfache Optionen zur Erfüllung aus


Es muss nicht immer gleich eine Solaranlage aufgebaut werden, um das EWärmeG zu erfüllen. Es stehen auch andere Maßnahmen zur Option, wie zum Beispiel eine Dach- oder Fassadendämmung bei der 20% mehr gedämmt wurde, als die Energie-Einsparverordnung vorschreibt.


Weitere individuelle Erfüllungsoptionen werden für Ihr Gebäude durch den Energieberater und Sachverständigen Sebastian Dehling erstellt und berechnet. Durch die Auswahl der besten Variante können Sie bares Geld sparen und um den besten Kosten-Nutzen-Faktor für Sie auszuschöpfen.


Bild/Text: Dehling